TGI Rückabwicklung — FMA-Verfügung erklärt
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat die Rückabwicklung dreier TGI-Produkte angeordnet. Was die Verfügung bedeutet und wie Sie reagieren sollten.
Die FMA-Verfügung im Überblick
Am 29. Mai 2026 veröffentlichte die FMA Liechtenstein eine Verfügung gegen die TGI AG. Kernpunkte:
- Sofortiger Stopp des Vertriebs von „Customer Basic 2 %“, „SalesPremium“ und „Sofortrabatt“
- Untersagung des weiteren Haltens entgegengenommener Gelder als Einlagen
- Anordnung der Rückzahlung an betroffene Kunden innerhalb von vier Monaten
- Warnung: FMA rät dringend von neuen Investitionen bei TGI ab
Rechtsgrundlage
Die FMA sieht TGI als bewilligungspflichtiges Einlagengeschäft ohne erforderliche Banklizenz. Das Geschäftsmodell — Einzahlung heute, Gold-Rabatt später — fällt aus aufsichtsrechtlicher Sicht in den regulierten Bereich.
Was bedeutet Rückabwicklung für Sie?
Rückabwicklung heißt: Verträge werden beendet, eingezahlte Beträge sollen zurückfließen. Ob Ihr Vertrag erfasst ist, hängt vom Produkt und dem Leistungsstand ab. Rückforderung prüfen lassen →