FMA Liechtenstein: TGI AG — Rückzahlung binnen 4 Monaten angeordnet

TGI Rückabwicklung — FMA-Verfügung erklärt

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat die Rückabwicklung dreier TGI-Produkte angeordnet. Was die Verfügung bedeutet und wie Sie reagieren sollten.

Die FMA-Verfügung im Überblick

Am 29. Mai 2026 veröffentlichte die FMA Liechtenstein eine Verfügung gegen die TGI AG. Kernpunkte:

  • Sofortiger Stopp des Vertriebs von „Customer Basic 2 %“, „SalesPremium“ und „Sofortrabatt“
  • Untersagung des weiteren Haltens entgegengenommener Gelder als Einlagen
  • Anordnung der Rückzahlung an betroffene Kunden innerhalb von vier Monaten
  • Warnung: FMA rät dringend von neuen Investitionen bei TGI ab

Rechtsgrundlage

Die FMA sieht TGI als bewilligungspflichtiges Einlagengeschäft ohne erforderliche Banklizenz. Das Geschäftsmodell — Einzahlung heute, Gold-Rabatt später — fällt aus aufsichtsrechtlicher Sicht in den regulierten Bereich.

Was bedeutet Rückabwicklung für Sie?

Rückabwicklung heißt: Verträge werden beendet, eingezahlte Beträge sollen zurückfließen. Ob Ihr Vertrag erfasst ist, hängt vom Produkt und dem Leistungsstand ab. Rückforderung prüfen lassen →

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